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ENDE DER WECHSELSCHICHT BEI T/ZO4 VOM BETRIEBSRAT AUSGEBREMST

Ende der Wechselschicht bei T/ZO4 vom Betriebsrat ausgebremst

Die betroffenen T/ZO4 Kolleginnen und Kollegen hatten schon in der Vergangenheit ihren Unmut, über die körperliche Belastung und der Einschränkung des sozialen Lebens durch die Wechselschicht in Vollbeschäftigung, beim Arbeitszeitausschuss per Unterschriftenaktion (mit dem Wunsch zur Rückkehr in TGAZM) kundgetan. Leider haben sich die zuständigen Ausschüsse (AZA und ABA), auch nach der erfolgten starken Besserung der durch COVID-19 bedingten Situation, bisher keine Initiative gezeigt eine Verbesserung für die Kolleginnen und Kollegen herbeizuführen.

Bereits am 20.08.21 hat daher der Arbeitgeber beim AZA den Wechsel in einen temporären Früh/Früh/Spät Rhythmus mit festen Schichtgruppen mit Beginn zum 01.10.21 beantragt. Der Bereich hatte diesen Antritt mit dem medizinischen Dienst besprochen, der diesen Schritt auch für sinnvoll erachtet. Dieser temporäre Wechsel wäre im vollem Einklang mit dem LHT Hygienekonzept. Eine sofortige Rückkehr in das TGAZM, bei dem eine „Vermischung“ kaum abzuwenden wäre, wurde aber für nicht sinnvoll befunden.

Mittlerweile (Stand 16.10.21) hat der medizinische Dienst die nicht nur organisch sondern auch psychosozial erfolgten Belastungen, welche im steigenden Krankenstand ablesbar sind, bestätigt und unterstützt daher vollumfänglich die Initiative der T/ZO4 Belegschaft:
In der Abwägung zwischen Gesundheitsrisiken durch Corona und der Gesundheitsbeeinträchtigung der Mitarbeiter durch die aktuelle Wechselschicht, ist eine Wiedereinführung des TGAZM dringend zu empfehlen.“

Nun fragen wir uns, warum das Ende der ebenfalls durch Corona bedingten temporären Wechselschicht bei T/CE zügig und grundsätzlich auch reibungsfrei beendet wurde aber hier die Interessen der Arbeitnehmer vernachlässigt werden. Daher haben wir diesen Sachverhalt erneut in der letzten BR-Sitzung thematisiert. Leider hat auch dies keine Bewegung in die zuständigen Ausschüsse gebracht, denn die in dieser Woche unserseits getätigte Nachfrage bei der Leitung des Bereiches hat ergeben, dass hierzu keine Fortschritte stattgefunden haben. Im Klartext, sogar der Arbeitgeber ist darüber sehr verwundert, dass der Betriebsrat einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Belegschaft durch sein Nichtverhalten im Wege steht.

Diese Situation ist insofern besonders bedauerlich, weil der Gesetzgeber den Betriebsrat sogar mit einem erzwingbaren Initiativrecht in Bezug zur Arbeitszeit (Lage und Dauer) ausgestattet hat…

Andreas Scharre          Daniel Sijsling          Ines Mühlenbrock         Stephan Hintze