Der Betriebsrat hat unter anderen die gesetzlich geregelten Aufgaben (BetrVG §80) darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen; die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern.
Wir geben täglich unser Bestes um dies, im Rahmen unserer Möglichkeiten, im Sinne der Kolleginnen und Kollegen so umzusetzen.
Ihr findet uns im Gebäude 123, Raum 217/221 oder vor Ort im Betrieb. Zögert nicht uns zu kontaktieren, wenn Ihr Hilfe braucht, Fragen oder Anregungen habt.
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