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Beharrlichkeit lohnt sich! – Thema Umziehzeiten

09. Januar 2024

Nachdem wir den Vorstand und den Betriebsrat mehrfach in unseren Veröffentlichungen aufgefordert hatten, sich zum Thema Umziehzeiten zusammen zu setzten und Verhandlungen zu führen, ist nun auch endlich Bewegung in das Thema gekommen. Der Betriebsrat ist nicht nur für die Einhaltung von Tarif, sowie der Vertretung der Belegschaft, sondern ist auch für die Einhaltung von Gesetz und Rechtsprechung verantwortlich.

Aus diesem Grund haben wir auch dieses Thema nie ruhen lassen und es wurde nach diversen Diskussionen der Arbeitszeitausschuss vom Betriebsrat beauftragt eine Lösung für die Umziehzeiten mit dem Arbeitgeber zu erarbeiten. Denn bezahlte Umziehzeit ist Arbeitszeit – und bei Arbeitszeit hat der Betriebsrat gem. Betriebsverfassungsgesetz weitreichende Mitbestimmungsrechte.
Innerbetriebliche Wegezeiten, die der Beschäftigte nach dem vom Arbeitgeber verlangten Umkleiden auf dem Weg zur Arbeitsstelle zurücklegt, zählen ebenfalls zur Arbeitszeit.

Der Arbeitszeitausschuss hat, wie er schon auf der Betriebsversammlung berichtet hatte, den Arbeitgeber aufgefordert sich mit dem Thema Umziehzeiten zu befassen. Wie auf der Betriebsversammlung vom Arbeitszeitausschuss auch bekannt gegeben wurde, ist es zu bisher keiner Einigung mit dem Arbeitgeber zu dem Thema Umziehzeiten gekommen. Nun wird die Klärung zu diesem Thema mit juristischen Mitteln herbeigeführt.

Der Arbeitgeber ist sich der Thematik mittlerweile bewusst, denn er ist aktuell dabei die Arbeitsbereiche, in welchen eine entsprechende Tragepflicht vorgesehen ist, zu identifizieren.

Wir werden weiter beharrlich an diesem Thema dranbleiben, denn Beharrlichkeit zahlt sich aus.

Einen guten Start ins neue Jahr 2024
wünscht euch euere Betriebsratsfraktion together